Wichtiger Hinweis

BayKiBiG Art. 23a Bayrisches Krippengeld

Ab dem 01.09 des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird, gewährt der Freistaat den Eltern ein Beitragszuschuss in Höhe von 100 € monatlich (unabhängig davon, ob das Kind die Krippe oder den Kindergarten besucht)

 

BayEr zGG Art. 5 Abs. 1 Höhe des Landeserziehungsgeldes, Einkommensgrenzen

Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt.

 

Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das bedeutet bei Inanspruchnahme des vollen Bezugszeitraums von zwei Jahren insgesamt 6.000 bzw. 7.200 Euro. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.

 

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

 

Buchungssätze und Preise

Kontakt

Telefon: +49155-600-539-28

E-mail: info@kinderkrippe-goldschatz.de

Anschrift: 

Sternbergstraße 13, 93047 Regensburg

Dieses Feld ist obligatorisch

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Logo

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.